Die elektronische Patientenakte (ePA)

2025 soll die elektroniche Patientenakte endlich den Stellenwert bekommen, den die Gesundheitspolitik für sie vorgesehen hat. Eingeführt wurde sie schon vor einigen Jahren, ist aber bisher freiwillig, die sogenannte Opt-In Lösung.

Aktuelle Informationen findet man unter https://www.bundesgesundheitsministerium.de/elektronische-patientenakte.

Im nächsten Jahr wird nun zur Opt-Out-Lösung gewechselt. Die Unterschiede und Probleme dabei werden sehr schön hier zusammengefasst:

https://www.bfdi.bund.de/DE/Buerger/Inhalte/GesundheitSoziales/eHealth/elektronischePatientenakte.html

Wir raten im Moment allen Betroffenen (alle gesetzlich Versicherte) ihre Daten nicht zur Verfügung zu stellen, da aus unserer Sicht die Datensicherheit und die Praktikabilität in keinem Verhältnis zum Aufwand und Nutzen stehen. Gesundheitsdaten sie kritische Daten, die sich in vielen Fällen ein Leben lang nicht ändern und daher in falschen Händen ungeahnte Folgen haben können (z.B. Ablehnung von Versicherungsschutz oder Krediten, Probleme einen Arbeitsplatz zu bekommen). In anderen europäischen Ländern mit zentraler ePA sind bereits Daten gestohlen worden.

https://www.heise.de/ratgeber/Widerspruch-bei-der-ePA-fuer-alle-Was-bisher-bekannt-ist-9710212.html

Wir raten dringend der ePA zu widersprechen. Wie genau das geht ist von Krankenkasse zu Krankenkasse unterschiedlich. Bitte informieren Sie sich daher direkt bei Ihrer Krankenkasse. Ein Widerspruch ist auch schon vorab möglich.

Ihr Praxisteam